Verschiedene Verwertungsgesellschaften haben im Bundesanzeiger den Tarif über die Vergütung für private Vervielfältigung nach dem Urhebergesetz für Handys veröffentlicht. Der Tarif beträgt für Touchscreen-Handys 11 Euro pro Gerät*. Für Handys ohne Touchscreen werden nur 4 Euro* fällig. Laut Aussage der Verwerter steht die unterschiedliche Berechnung im Zusammenhang mit der Nutzung. Dafür wurde eigens eine empirische Untersuchung durchgeführt.

Versuche der Verwertungsgesellschaften, vor Aufstellung des Tarifs mit den Verbänden der betroffenen Hersteller über die Vergütungshöhe nach dem seit 01.01.2008 geltenden Recht und den Abschluss eines Gesamtvertrages zu verhandeln, blieben ohne Ergebnis, da kein Verband zu derartigen Verhandlungen oder zur Durchführung eines Verfahrens vor der Schiedsstelle bereit war.

Der Tarif gilt mit Wirkung ab dem 01.01.2008. Für die Zeit davor richtet sich die Höhe der Vergütungsforderung der Verwertungsgesellschaften nach der bis zum bis 31.12.2007 geltenden Rechtslage. Die Vergütungsforderung beträgt insoweit je nach Konfiguration der Handys 2,56 Euro oder 1,28 Euro je Stück 1,02 Euro je GB Speicherkapazität*. Die Schiedsstelle hat die Angemessenheit dieser Vergütungsforderung in einer Entscheidung vom 15.10.2008 bestätigt.

* zzgl. Mehrwertsteuer